Weine mit geschützter Herkunft
Deutschland verfügt über 13 Weinanbaugebiete, in denen Qualitätswein erzeugt wird. Die Namen dieser Weinanbaugebiete sind von der Europäischen Union als geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) anerkannt. Das heißt, dass Weine, die den Namen der Region tragen, nicht nur zu 100 Prozent aus der Region stammen, sondern auch bestimmte Qualitätskriterien erfüllen müssen. Dazu gehört u.a., dass jeder dieser Weine eine Qualitätsweinprüfung durchlaufen und bestehen muss, was in einer Amtlichen Prüfnummer (AP-Nummer) auf jeder Flasche dokumentiert wird. Zudem muss die Qualitätsstufe auf dem Etikett mit angegeben sein. Was die Besonderheiten der Weine einer bestimmten Region sind, ist nachfolgend für jede Region kurz beschrieben. Die ausführlichen „Produktspezifikationen“ finden Sie hier.
Wer also sicher sein möchte, einen deutschen Wein mit geschützter Herkunftsangabe zu erwerben, achtet beim Einkauf darauf, dass die Region auf der Flasche steht. Dies ersetzt gemeinsam mit der Angabe Qualitätswein oder einer anderen Prädikatsstufe die Bezeichnung „geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)“ oder das entsprechende EU-Siegel auf dem Etikett.
